Stadtsanierungsprogramm Hettingen "Stadtkern II"

05.03.2025

Antragstellung von privaten Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich bis Ende 2027 noch möglich.

Die Stadt Hettingen wurde im Jahr 2018 mit dem Stadtteil Hettingen in ein Programm der städtebaulichen  Erneuerung und Entwicklung aufgenommen, das sogenannte Stadtsanierungsprogramm „Stadtkern II“.   
Seither können auch Privatpersonen Fördermittel für Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen erhalten, sofern  das betreffende Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt sowie weitere Voraussetzungen  erfüllt sind.
Da das Förderprogramm voraussichtlich im Jahr 2028 abläuft und abgerechnet sein muss, sind weiterhin Förderungen von privaten Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Wohnungen bis zum Ende des Jahres 2027 möglich. Hierauf möchte die Stadtverwaltung insbesondere hinweisen.

Für folgende Maßnahmen können im Rahmen des Förderprogrammes Zuschüsse gewährt werden:
Information über die Fördersätze für private Erneuerungsmaßnahmen:
  • Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 25% bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf max. 35.000  Euro je Maßnahme gedeckelt.
  • Private Erneuerungsmaßnahmen an denkmalgeschützten/ortsbildprägenden Gebäuden  (Einzelfallprüfung) werden mit einer Förderquote von 40% der berücksichtigungsfähigen Kosten bezuschusst sowie auf max. 40.000 Euro je Maßnahme gedeckelt.
  • Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards anzustreben. Die  Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 20.000 Euro  
    (Bagatellgrenze)
Information über die Förderung privater Ordnungsmaßnahmen:
  • Im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen werden die vertraglich vereinbarten Abbruch- und Abbruchfolgekosten zu max. 100% erstattet, wenn in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen eine  adäquate Nachnutzung (in der Regel Neubebauung) erfolgt. Der Zuschuss wird auf max. 25.000 Euro je  Maßnahme gedeckelt.
  • Der Substanzverlust (=Gebäuderestwertentschädigung) beim sanierungsbedingten Abbruch eines  Gebäudes bzw. Gebäudeteils wird zu max. 100% erstattet, wenn in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen eine adäquate Nachnutzung (in der Regel Neubebauung) erfolgt. Der Zuschuss wird  auf max. 15.000 Euro je Maßnahme gedeckelt. Der Substanzverlust ist dabei im Vorfeld der Maßnahme gutachterlich zu ermitteln.
Die Entscheidung über die Förderung trifft der Gemeinderat der Stadt Hettingen unter der Einbeziehung der fachrechtlichen Beratung des Sanierungsträgers.
Ansprechpartner sind die Stadtverwaltung Hettingen, Herr Eiffler und Herr Leipert und der Sanierungsträger der Stadt Hettingen, die STEG Stadtentwicklung GmbH,  Olgastraße 54,  70182 Stuttgart, Herr Holger Kurz, Tel. 0711/21068-129 oder E-Mail: holger.kurz(at)steg.de