Stadtsanierungsprogramm Hettingen "Stadtkern II"
05.03.2025
Antragstellung von privaten Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich bis Ende 2027 noch möglich.
Die Stadt Hettingen wurde im Jahr 2018 mit dem Stadtteil Hettingen in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung aufgenommen, das sogenannte
Stadtsanierungsprogramm „Stadtkern II“.
Seither können auch Privatpersonen Fördermittel für Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen erhalten, sofern das betreffende Grundstück im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet liegt sowie weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Da das Förderprogramm voraussichtlich im Jahr 2028 abläuft und abgerechnet sein muss, sind weiterhin Förderungen von privaten Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Wohnungen bis zum
Ende des Jahres 2027 möglich. Hierauf möchte die Stadtverwaltung insbesondere hinweisen.
Für folgende Maßnahmen können im Rahmen des Förderprogrammes Zuschüsse gewährt werden:
Information über die Fördersätze für private Erneuerungsmaßnahmen:
- Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 25% bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf max.
35.000 Euro je Maßnahme gedeckelt.
- Private Erneuerungsmaßnahmen an denkmalgeschützten/ortsbildprägenden Gebäuden (Einzelfallprüfung) werden mit einer Förderquote von 40% der berücksichtigungsfähigen
Kosten bezuschusst sowie auf max. 40.000 Euro je Maßnahme gedeckelt.
- Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards
anzustreben. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten.
- Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 20.000 Euro
(Bagatellgrenze)
Information über die Förderung privater Ordnungsmaßnahmen:
- Im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen werden die vertraglich vereinbarten Abbruch- und Abbruchfolgekosten zu max. 100% erstattet, wenn in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen
eine adäquate Nachnutzung (in der Regel Neubebauung) erfolgt. Der Zuschuss wird auf max. 25.000 Euro je Maßnahme gedeckelt.
- Der Substanzverlust (=Gebäuderestwertentschädigung) beim sanierungsbedingten Abbruch eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils wird zu max. 100% erstattet, wenn in
Übereinstimmung mit den Sanierungszielen eine adäquate Nachnutzung (in der Regel Neubebauung) erfolgt. Der Zuschuss wird auf max. 15.000 Euro je Maßnahme gedeckelt. Der
Substanzverlust ist dabei im Vorfeld der Maßnahme gutachterlich zu ermitteln.
Die Entscheidung über die Förderung
trifft der Gemeinderat der Stadt Hettingen unter der Einbeziehung der fachrechtlichen Beratung des Sanierungsträgers.
Ansprechpartner
sind die Stadtverwaltung Hettingen, Herr Eiffler und Herr Leipert und der Sanierungsträger der Stadt Hettingen, die STEG Stadtentwicklung
GmbH, Olgastraße 54, 70182 Stuttgart, Herr Holger Kurz, Tel. 0711/21068-129 oder E-Mail:
holger.kurz(at)steg.de