Sonderseite Bundestagswahl 2025

17.01.2025

alle wichtigen Infos zur Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

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Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

Informationen zur Wahl

Alle relevanten Informationen zur Bundestagswahl hält die Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bereit.

Informationen zu Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen

Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich bis spätestens 17. Januar 2025 bei der Stadtverwaltung eintreffen und im Nachgang von den Amtsbotinnen verteilt. Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist auch die Antragstellung zur Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen können klassisch per Papier oder online mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über einen auf der städtischen Homepage abrufbaren Link beantragt werden.

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: Die Auslieferung der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel von den Wahlleitungen an die Kommunen ausgeliefert werden. Aktuell sieht es so aus, dass die Stimmzettel spätestens am 7. Februar 2025 ausgeliefert werden. Dahingehend rechnen wir damit, dass wir die Briefwahlunterlagen frühestens ab 10. Februar 2025 über die Amtsbotinnen zustellen lassen können. Insofern kann es vorkommen, dass die Bürger nach (frühzeitiger) Antragstellung erst mit einigem Verzug ihre Briefwahlunterlagen erhalten. Ebenfalls ist der Zeitraum zur Rückgabe der Briefwahlunterlagen relativ kurz. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr bei der Stadt Hettingen eingehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.