Wichtiger Hinweis zu den Öffnungszeiten im Zusammenhang mit den vorgezogenen Bundestagswahlen 2025

11.12.2024

Wählbarkeitsbescheinigungen für die Bundestagswahl 2025 können bereits jetzt und auch nach den Feiertagen ab 02.01.2025 zu den regulären Öffnungszeiten in den Bürgerbüros beantragt werden.

Über die Feiertage ist dies ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter 07574 – 931030 oder per Mail an info(at)hettingen.de möglich.
Wählbarkeitsbescheinigungen werden zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten bei der Kreis- bzw. Landeswahlleitung benötigt. Nach aktuellem Kenntnisstand endet die Frist zur Einreichung am 20. Januar 2025 um 18.00 Uhr. Auch bei Unterstützungsunterschriften werden Wählbarkeitsbescheinigungen für die unterzeichnenden Personen benötigt.
Wir bitten um Beachtung.