Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

09.08.2024

Das Innenministerium hat das oben genannte Volksbegehren am 10. Juni 2024 nach § 29 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes (VAbstG) zugelassen und diese Zulassung im Staatsanzeiger am 12. Juli 2024 bekannt gemacht.

Nähere Informationen entnehmen sie der Bekanntmachung.


Bekanntmachung_Volksbegehren_Landtag_verkleinern.pdf