Anpassung der Corona Verordnung
29.04.2022
Die Corona Verordnung wurde erneut angepasst und geändert. Die neue Änderungen treten zum 02. Mai 2022 in Kraft.
Es handelt sich um folgende Änderungen:
- Die Laufzeit der Corona Verordnung wird bis zum 30. Mai 2022 verlängert.
- Die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen entfällt.
Die Corona Einreise Verordnung wurde ebenfalls verlängert. Diese gilt nun bis 31. Mai 2022. Für Urlaubsrückkehrer bedeutet dies, dass weiterhin die Corona-Regeln bei der Einreise
nach Deutschland gelten.
Konkret handelt es sich hierbei um folgende Maßnahmen:
- alle Personen ab zwölf Jahren müssen bei Einreise über einen 3G-Nachweis; geimpft, genesen oder getestet; verfügen.
- Bei Rückkehr aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gilt weiterhin Quarantänepflicht.
220426_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_220502.pdf