Auf einen Klick
- Vergabe und Ausschreibungen
- Städtische Bauprojekte
- Kleinanzeigen
- Hochwasserrisikomanagement
- Unfallrettung im Wald
- Stadtsanierung "Stadtkern II"
- Stadtentwicklungskonzeption "Unser Hettingen"
- Mietwohnungsbörse
Termine
Virtuelle Poststelle
Familienfreundliche Bauplätze
Gewerbeflächen der Stadt Hettingen
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Stadt Hettingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Da die aktuelle Homepage diesen Voraussetzungen nicht in allen Punkten entspricht, ist ein relaunch der Seite bis 31.03.2025 geplant.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hettingen.de/
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
-> Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite
-> Teilweise fehlende Texte bei informativen Grafiken
-> Teilweise leere oder fehlende Alt-Attribute und fehlende Titel-Attribute bei Layoutgrafiken.
-> Datentabellen sind teilweise nicht korrekt aufgebaut. Teilweise fehlt das HTML-Strukturelement für Listen
-> Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet oder falsch sortiert
-> zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund
-> Inhalte passen sich nicht dem Browserfenster an
-> Teilweise sind Bedienelemente für Tastaturnutzende nicht wahrnehmbar/bedienbar
-> Fehlende Bedienelemente, automatisch aktualisierte Inhalte anzuhalten
-> Elemente der Website teilweise nicht überspringbar bzw. Sprunglinks ohne Funktion
-> Teilweise fehlende Seitentitel, die den Inhalt oder Zweck eindeutig beschreiben
-> Die Fokusreihenfolge entspricht nicht der Lesereihenfolge und ist nicht erwartungskonform
-> Teilweise unzureichende Beschreibung von Linktexten (z.B. fehlender Hinweis auf ein pdf)
-> fehlendes "lang"-Attribut, welches die Hauptsprache der Website angibt
-> Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
-> Auf der Website sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden
-> Auf der Website sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden
-> PDFs erfüllen teilweise nicht die PDF/UA-Standard
b) Unverhältnismäßige Belastung
-> Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen
-> Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
-> PDF Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.09.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit Stadt Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel. 07571-93100
Email: info(@)hettingen.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Stadt Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Vertreten durch:
Bürgermeister Daniel Eiffler
Kontakt
Telefon: 0 75 74 / 9310 - 0
Telefax: 0 75 74 / 9310 - 50
E-Mail: info(at)hettingen.de
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 1 46 81 31 85
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Verantwortlich für diese Internetpräsentation
Stadt Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Telefon: 0 75 74 / 9310 - 0
Telefax: 0 75 74 / 9310 - 50
E-Mail: info@hettingen.de
Zum Online-Kontakformular
Die Stadt Hettingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und wird vertreten durch Bürgermeister Daniel Eiffler. Der Bürgermeister (Anschrift wie oben) ist die inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Absatz 3 MDStV.
UstIdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 1 46 81 31 85
Realisierung
Konzept, Design, Hosting und Programmierung:
e-projecta GmbH
In der Täschen 20/1
D-72336 Balingen
Telefon: 07433 99934-0
Telefax: 07433 99934-200
Internet: www.e-projecta.com
Das Layout dieser Seite wurde erstellt mit YAML
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Alle Inhalte dieser Website einschließlich der Gestaltung und Programmierung unterliegen dem Urheberrecht (Copyright). Alle Rechte und Änderungen vorbehalten; alle Angaben ohne Gewähr.
Die Verwendung von Text-, Bild- und Filmmaterial ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadt Hettingen zulässig.