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Bebauungspläne
Verbindlich werden die Planungsabsichten durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in der Regel in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch vorgeschrieben sind. Dazu gehören auch Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen, jeweils mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen.
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise ein Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt. Oft gehört zum Bebauungsplan auch ein Umweltbericht.
Bebauungspläne dienen als rechtsverbindliche Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung von Bauanträgen.
Nicht für jedes Gebiet gibt es jedoch einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.
Hier gelangen Sie zu den einzelnen Bebauungsplänen von Hettingen und Inneringen: